Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten drei Teile:

 

Allgemeine Aspekte

 

1. ALLGEMEINES

1.1 Mit Kunde ist jedes Unternehmen oder jede Institution gemeint, die unsere Dienstleistungen oder unsere Produkte nutzen.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Grundvertrages.

2. JURISTISCHE FORM, ZIELE, ZIELPUBLIKUM

2.1 Die Tecost AG (Technology, Consulting, Studies AG) ist eine Aktiengesellschaft.

2.2 Die Arbeitsbereiche der Tecost AG sind:

  • Beratung von Unternehmen und Unternehmern. Unser Ziel ist es, Ihren Fortbestand zu gewährleisten, Ihre Geschäfts- und Arbeitsabläufe zu optimieren und Ihr Innovationspotenzial zu erhöhen
  • Entwicklung von personalisierten IT-Lösungen. Wir erkennen Ihre Bedürfnisse und erstellen und implementieren die passenden Lösungen
  • Technologie- und Wissenstransfer. Wir profilieren uns als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und den Kompetenzzentren und ermöglichen mit unseren Tools und unseren Fachkräften den Zugang zu den jüngsten Entdeckungen und Innovationen.

2.3 Die Tecost AG bietet ihre Dienstleistungen der Wirtschaft, der Industrie, den Hochschulen, den Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Privat-Vereinigungen. Unsere Hauptbranche ist das Gesundheitswesen.

3. BERUFSETHOS

3.1 Neben der strikten Einhaltung der Gesetze gibt es in der Tecost AG auch einen gewissen moralischen Kodex, insbesondere in Bezug auf Verbreitung von Informationen und Dokumenten. Aus diesem Grund verweigert sie jegliche Information und jegliches Dokument, die gegen die geltenden Gesetze verstossen oder inhaltlich fragwürdig sind.

3.2 Tecost AG verfügt über ethische Richtlinien, die auf ihrer Homepage www.tecost.ch verfügbar sind.

3.3 Berichte, Auswertungen oder Synthesen von Analysen werden nur der Direktion (dem Mandanten) unterbreitet. Jegliche andere Anfrage, diese Dokumente vorzulegen, erfolgt nur mit Einverständnis der Direktion (des Mandanten) der auditierten Institution.

4. DIENSTLEISTUNGEN

4.1 Die Dienstleistungen der Tecost AG umfassen vier Kategorien:

Menschliche Dienstleistungen: Die menschlichen Dienstleistungen betreffen die folgenden Tätigkeiten (nicht abschliessende Liste):

- Beratung, Expertise und Begleitung
- Projektkoordination und -management
- Vorbereitung, Entwicklung, Anpassung, Einstellung, Parametrisierung, Deployment und Inbetriebnahme (Produktion) von Software
- Schulung
- Fehlerbehebung und Assistenz

Die Reisezeit von den Räumlichkeiten der Tecost AG bis zum Standort des Kunden gehört zu den menschlichen Dienstleistungen

Lizenz: Nutzungsrecht der IT-Lösungen der Tecost AG oder ihrer Partner. In diesem Fall gewährt Tecost AG dem Kunden ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht der Standard-Anwendungssoftware.

Wartung: Die in der Wartung enthaltenen Dienstleistungen sind im Teil B des vorliegenden Dokuments beschrieben. Tecost AG verpflichtet sich, ihre Software zu warten und verfügt dazu über kompetentes Personal, das in der Lage ist, für die unter Vertrag stehende Software seine Unterstützung zu bieten.

Hosting: Das Hosting wird in einer Vereinbarung zwischen Tecost AG und ihrem Kunden geregelt.

4.2 Die menschlichen Dienstleistungen kommen bei Arbeiten zur Anwendung, die während der normalen Arbeitszeit, also zwischen 08:00 und 18:00 Uhr geleistet werden.

4.3 Für an Arbeitstagen zwischen 06:00 und 08:00 Uhr und zwischen 18:00 und 24:00 Uhr ausgeführte Arbeiten werden die im Vertrag angegebenen Stundenansätze um 50% erhöht. Für an Arbeitstagen zwischen 24:00 und 06:00 Uhr ausgeführte Arbeiten werden die Stundenansätze um 100% erhöht.

4.4 Für an offiziellen Schweizerischen Feiertagen, an Feiertagen in den Kantonen Freiburg, Jura und Zürich sowie an Wochenenden (Samstag und Sonntag) ausgeführte Arbeiten werden die Stundenansätze um 100% erhöht.

5. VERPFLICHTUNGEN

5.1 Tecost AG ist bestrebt, im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Mittel eine optimale Qualität ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten.

5.2 Tecost AG steht ihren Kunden stets zur Verfügung.

5.3 Die den Kunden zur Verfügung gestellten Consulting-Methoden und -Tools bleiben Eigentum der Tecost AG. Für den Kunden besteht kein Verfügungs- oder Urheberrecht.

6. UNSTATTHAFTE VERWENDUNG

6.1 Auch ohne entsprechenden schriftlichen Hinweis gelten sämtliche zwischen den Vertragsparteien ausgetauschten oder erbrachten Dokumente als vertraulich. Es darf kein Dokument an Dritte weitergegeben werden.

6.2 Eine Verwendung gilt dann als unstatthaft, wenn sie die Funktionsweise der Dienstleistungen der Tecost AG und ihrer Partner beeinträchtigt.

6.2.1 Der Kunde der Tecost AG ist verpflichtet, die durch die Tecost AG zur Verfügung gestellten Methoden, Tools, Lösungen oder Produkte zu schützen. Er verpflichtet sich, diese vor dem Zugriff Dritter zu bewahren, sowie diese nicht weiterzuverbreiten.

6.2.2 Die Dienstleistungen, Lösungen oder Software der Tecost AG dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, weder gegen Rechnung noch gratis, ausser es liegt eine schriftliche Vereinbarung mit der Tecost AG vor. Bei Verstössen gegen diese Verpflichtungen muss der Kunde mit einer Strafverfolgung wegen Verletzung des geistigen Eigentums der Tecost AG rechnen.

7. VERTRÄGE

7.1 Die Dienstleistungsverträge werden nur von Bevollmächtigten der den Vertrag unterzeichnenden Unternehmen unterzeichnet und sind ab der Unterzeichnung gültig. Bei jeglicher anderen Vertragsform gilt der Vertrag erst, wenn die Vertragspartner und Tecost AG ihn unterzeichnet haben.

7.2 Tecost AG und die andere Vertragspartei vereinbaren das Datum des Leistungsbeginns.

7.3 Der Vertrag wird für eine befristete Dauer abgeschlossen, unter Vorbehalt anderer schriftlicher Vereinbarungen.

7.4 Damit Änderungen oder Vertragszusätze Gültigkeit erlangen, müssen sie schriftlich vorliegen, auf die zu ändernde Bestimmung Bezug nehmen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

7.5 Bei den Dienstleistungen und den IT-Lösungen gelten für die zwischen Tecost AG und ihren Kunden erstellten Verträge nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch die in den Rubriken A und B der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rahmenbedingungen. ("A. Software" und "B. Software-Wartung"). Beim Hosting gilt zusätzlich zu den Verträgen eine spezifische Vereinbarung.

8. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

8.1 Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate per Ende eines Monats. Die Kündigung muss zwingend schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

8.2 Bei wichtigen Gründen, kann die Tecost AG den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Gründe beinhalten etwa die missbräuchlicher oder illegaler Nutzung von Leistungen der Tecost AG oder ihrer Partner, die unbefugte Weitergabe von Dokumenten oder Dienstleistungen an Dritte oder die Nichtbefolgung von Nutzungsanweisungen, die von der Tecost AG oder ihrer Partner aufgestellt wurden. In diesem Fall fakturiert die Tecost AG ihre Leistungen nach Arbeitsaufwand und Genugtuung. Ausserdem hat der Kunde die vorherige Rechtslage auf seine eigenen Kosten wiederherzustellen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Die Bezahlung der Leistungen der Tecost AG erfolgt aufgrund der vertraglich festgelegten Bedingungen. Tecost AG kann die Tarife jederzeit durch eine schriftliche Voranmeldung und unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist per Ende eines Monats ändern.

9.2 Die Leistungen werden dem Kunden monatlich verrechnet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wird. Dem Kunden wird eine Frist von vier Wochen zum Bezahlen der Rechnung gewährt.

9.3 Wenn nichts anderes vereinbart wird, enthalten die im Vertrag erwähnten Tarife keine Mehrwertsteuer.

9.4 Die Bezahlung erfolgt mittels der auf der Rechnung erwähnten Bankbeziehungen.

10. GERICHTSSTAND

10.1 Gerichtsstand ist Freiburg. Tecost AG kann den Vertragspartner an seinem Wohnsitz oder Firmensitz rechtlich verfolgen. Dieser Vertrag sowie seine Bestandteile unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

11. AUSNAHMEN

11.1 Abweichungen vom vorliegenden Reglement werden gegebenenfalls von der Tecost AG im Rahmen ihrer spezifischen vertraglichen Vereinbarungen genehmigt.

 

A. Software

A1. VERPFLICHTUNGEN DER TECOST AG

A1.1 Tecost AG ist angehalten, notwendige Korrekturen nach Möglichkeit rasch und kostenlos durchzuführen, falls die Software nicht der vertraglich vereinbarten Beschreibung entspricht. Jegliche weitere Verantwortung, auch bei Folgeschäden oder indirekten Schäden, ist ausgeschlossen.

A1.2 Tecost AG übernimmt für vom Kunden oder von Dritten modifizierte Software keinerlei Verantwortung oder Haftung.

A2. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

A2.1 Der Kunde ist für die Nutzung der Software verantwortlich, ebenso für die daraus entstehenden Konsequenzen.

A2.2 Der Kunde hält sich an die Lizenzbestimmungen (z.B. Anzahl Pflegebetten und Anzahl Institutionen). Änderungen müssen umgehend der Tecost AG gemeldet werden.

A2.3 Der Kunde ist angehalten, sich an die Empfehlungen der Tecost AG in Bezug auf das technologische Umfeld zu halten. So müssen Architektur und Infrastruktur von der Tecost AG genehmigt werden.

A2.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Vorgaben der Tecost AG Folge zu leisten, insofern sie sich auf  die Vertragserfüllung beziehen.

A2.5 Der Kunden hält sich an die durch die Tecost AG genehmigte Planung. Planungsänderungen müssen von den Vertragsparteien akzeptiert und dokumentiert werden.

A2.6 Der Kunden verpflichtet sich, dem Personal der Tecost AG die für die Ausübung seiner Leistungen benötigten Informationen, Dokumentation und Material zur Verfügung zu stellen. Die dem Personal der Tecost AG zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten müssen angepasst sein und den rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Arbeitsumgebung entsprechen.

A2.7 Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Fehler innerhalb von 15 Tagen nach deren Feststellung schriftlich und ausschliesslich der Tecost AG  zu melden.

A2.8 Der Kunde darf nur Sicherheitskopien erstellen. Alle anderen Arten von Kopien müssen von der Tecost AG vorher genehmigt werden.  Im Übrigen ist der Kunde dafür verantwortlich, die richtige Funktionsweise der Sicherheitskopien seiner Daten sicherzustellen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um bei technischen Problemen über einen lesbaren Träger zu verfügen. Diese Klausel gilt nicht für Kunden, die mit der Tecost AG einen Vertrag für Hosting und Wartung abgeschlossen haben.

A3. DIVERSES

A3.1 Sobald die Software installiert ist, wird dem Kunden eine Empfangsbestätigung der Software zur Unterschrift vorgelegt. Die Software gilt als installiert und nutzbar, sobald sie in Betrieb genommen wird, das heisst sobald dem Kunden gezeigt wurde, dass die Funktionalitäten der vertraglichen Beschreibung entsprechen. Die Verwendung der Software durch die Benutzer gilt auch als stillschweigende Akzeptierung der Software.

A3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter der Tecost AG nicht für eigene Zwecke oder im Interesse Dritter anzustellen, solange die von Tecost AG gelieferte Software vom Kunden genutzt wird.

 

B. Software-Wartung

B1. IN DER WARTUNG ENTHALTENE LEISTUNGEN

B1.1 Die in der Wartung enthaltenen Leistungen sind :

  • Ständige Updates der Software oder Technologien. Jedes Update wird während höchstens 36 Monaten beim Kunden in Betrieb behalten.
  • Garantie für das kostenlose Beheben aller Programmierfehler in der Software der Tecost AG.
  • Garantie der Einführung und Wartung einer Infrastruktur, die eine direkte (vor Ort) oder indirekte (Fernwartung) Intervention innert höchstens einem Arbeitstag (vor Ort) oder eines halben Arbeitstages (Fernwartung) nach der Meldung eines Problems durch den Kunden ermöglicht. Die Arbeitstage entsprechen dem offiziellen Arbeitstagkalender der Kantone Freiburg und Zürich.

Folgende Leistungen sind nicht in der Wartung enthalten :

  • Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen, welche nicht mit den bestehenden Schnittstellen kompatibel sind.
  • Alle Eingriffe aufgrund fehlbarer Hardware oder Netzwerkkommunikation.
  • Einstellungen und Parametrisierungen der Software
  • Schulung und Assistenz vor Ort
  • Änderungen der Technologie oder der Architektur ohne Genehmigung der Tecost AG
  • Validierung von Architektur und Infrastruktur
  • Die Wiederherstellung von verlorenen Daten in Folge von Fehlmanipulationen oder unsachgemässer Nutzung
  • Fehler bei der Softwarenutzung
  • Helpdesk-Dienstleistungen

B2. UPDATES VON SOFTWARE UND TECHNOLOGIEN

B2.1 Die Häufigkeit und Tragweite von Updates werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

B2.2 Die Updates werden in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden geplant. Die Daten und die Dauer werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

B2.3 Die Updates sind nur möglich, wenn das technische Umfeld des Kunden den für die neue Version der Software von Tecost AG erforderlichen Normen entspricht. Wenn der Kunde nicht über die für die Ausführung der Updates notwendige Infrastruktur verfügt, entsteht daraus kein Anrecht auf eine Reduktion der Wartungskosten.

B2.4 Die Updates werden üblicherweise an Arbeitstagen durchgeführt. Wenn die Arbeiten an Wochenenden oder an Feiertagen stattfinden, wird ein Aufpreis verrechnet.

B2.5 Die Schulung für die neuen Funktionalitäten geht zu Lasten des Kunden. Tecost AG verpflichtet sich, kostensparende Optionen durch eine Partnerschaft zu bieten. Diese beruht vor allem auf der Ernennung von "Ressource-Personen", die nach entsprechender Schulung den internen Wissenstransfer gewährleisten.

B3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

B3.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine Fernwartungs-Umgebung einzurichten, die den Anforderungen der Tecost AG entspricht. Falls der Kunde die Tecost AG bittet, sich speziellen Zugängen anzupassen, gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Kunden.

B3.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Tecost AG einen komfortablen Zugang zu den Daten zu bieten, um eine einfache Wartung zu ermöglichen.

B3.3 Jegliche Änderung der Aufnahmekapazität muss der Tecost AG mitgeteilt werden, um die Lizenzen und die Hostingkosten korrekt einzuschätzen. Der Kunde informiert die Tecost AG jeweils im Oktober, um die eventuell notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

B4. WARTUNGSVERTRAG UND WARTUNGSKOSTEN

B4.1 Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er wird stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert.

B4.2 Die Wartungskosten werden jährlich gemäss Schweizerischem Index für Konsumentenpreise indexiert. Der letzte zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung veröffentliche Index dient als Bezugswert.

B4.3 Die Wartungskosten werden jährlich anfangs Jahr für ein Jahr verrechnet.

B4.4 Der Wartungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien per Einschreiben auf Ende Jahr gekündet werden, wobei eine minimale Frist von 12 Monaten einzuhalten ist.

B4.5 Der Wartungsvertrag kann einem SLA-Vertrag (Service Level Agreement) unterstellt werden, wenn der Kunde eine bestimmte Dienstleistungsqualität möchte. Der abgeschlossene Wartungsvertrag entspricht standardmässig den Bedingungen eines SLA Standard.

Aus dem Französischen übersetzt. In Zweifelsfällen gilt der französische Originaltext.